Beitragssatzungatzung "Schul- und Volkssternwarte Dahlewitz e.V."
Entsprechend §5 Absatz 2 der Vereinssatzung wird nachfolgende Beitragssatzung beschlossen:
§1 Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag wird für ordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder auf 30,00 € festgelegt.
Der Jahresbeitrag ist für das laufende Rechnungsjahr innerhalb der ersten drei Monate auf das Vereinskonto durch
das Mitglied zu überweisen.
Jedem Mitglied ist durch den Vorstand nach Eingang des Jahresbeitrages bis spätestens zum Ende des Rechnungsjahres
eine Empfangsbestätigung auszuhändigen.
Der Jahresbeitrag kann für das kommende Rechnungsjahr durch Beschluß der Mitgliederversammlung neu festgelegt
werden. Dazu ist es erforderlich, daß zwei Drittel der wahlberechtigten Mitglieder der Mitgliederversammlung dem
Beschluß zustimmen.
§2 Ermäßigung oder Erlaß des Jahresbeitrages
Auf Antragstellung kann durch den Vorstand für einzelne Mitglieder der Jahresbeitrag ermäßigt oder
erlassen werden.
Die Ermäßigung oder der Erlaß des Jahresbeitrages sind zeitlich befristet.
Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind von der Beitragspflicht befreit.
§3 sonstige Zahlungen
Zahlungen von Mitgliedern an den Verein, die den Betrag des festgelegten Jahresbeitrages überschreiten, sind
als Spenden zu behandeln.
Für solche Beträge ist dem Mitglied durch den Vorstand bis spätestens zum Ende des Rechnungsjahres eine
Spendenquittung auszustellen.
Obige Beitragssatzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 29.01.2004 beschlossen und tritt mit Beginn des Rechnungsjahres
2004 in Kraft.
F.d.R. Wolfgang Scholz, 1. Vorsitzender
Beiträge und Spenden können auf das Konto des Vereins bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam eingezahlt
werden.