Beitragssatzungatzung
"Schul- und Volkssternwarte Dahlewitz e.V."

Entsprechend §5 Absatz 2 der Vereinssatzung wird nachfolgende Beitragssatzung beschlossen:

§1
Jahresbeitrag
  1. Der Jahresbeitrag wird für ordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder auf 30,00 € festgelegt.
  2. Der Jahresbeitrag ist für das laufende Rechnungsjahr innerhalb der ersten drei Monate auf das Vereinskonto durch das Mitglied zu überweisen.
  3. Jedem Mitglied ist durch den Vorstand nach Eingang des Jahresbeitrages bis spätestens zum Ende des Rechnungsjahres eine Empfangsbestätigung auszuhändigen.
  4. Der Jahresbeitrag kann für das kommende Rechnungsjahr durch Beschluß der Mitgliederversammlung neu festgelegt werden. Dazu ist es erforderlich, daß zwei Drittel der wahlberechtigten Mitglieder der Mitgliederversammlung dem Beschluß zustimmen.
§2
Ermäßigung oder Erlaß des Jahresbeitrages
  1. Auf Antragstellung kann durch den Vorstand für einzelne Mitglieder der Jahresbeitrag ermäßigt oder erlassen werden.
  2. Die Ermäßigung oder der Erlaß des Jahresbeitrages sind zeitlich befristet.
  3. Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind von der Beitragspflicht befreit.
§3
sonstige Zahlungen
  1. Zahlungen von Mitgliedern an den Verein, die den Betrag des festgelegten Jahresbeitrages überschreiten, sind als Spenden zu behandeln.
  2. Für solche Beträge ist dem Mitglied durch den Vorstand bis spätestens zum Ende des Rechnungsjahres eine Spendenquittung auszustellen.
Obige Beitragssatzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 29.01.2004 beschlossen und tritt mit Beginn des Rechnungsjahres 2004 in Kraft.

F.d.R. Wolfgang Scholz, 1. Vorsitzender



Beiträge und Spenden können auf das Konto des Vereins bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam eingezahlt werden.

Kontonummer: 3641022281 IBAN: DE73 1605 0000 3641 0222 81
BLZ: 16050000 BIC: WELADED1PMB